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Kind hangelt sich am Seil in der Natur

Konzept

FREIO-Naturspielräume sind pädagogisch begründet und mit allen Sinnen erfahrbar. Der Naturspielraum stellt Kindern die Erfahrungswelt der Natur zur Verfügung. Hier lernen sie Freiheit, Vertrauen, Achtsamkeit, Beharrlichkeit, Mitgefühl und Hingabe. Sie finden optimale Bedingungen für ihre motorische, emotionale, soziale Entwicklung und für ein gesundes Leben. 

Der FREIO-Naturspielraum setzt den Rahmen. Die pädagogische Arbeit findet deshalb vor allem bei der Planung des Gartens für die Kinder statt. Ziel der Gestaltung ist immer: Ein späteres Eingreifen durch Regeln, Aufforderungen oder Ermahnungen sollte nicht notwendig sein. Unser Konzept ist, neben der besonderen und nachhaltigen Art, Spiellandschaften zu planen und zu gestalten, eine zukunftsfähige Bildung der Kinder und ein Beitrag zum Klimaschutz.

Leider können Sie als Privatkunde unsere Produkte nicht beziehen. Wir sind in der kindgerechten, naturnahen Außengeländegestaltung an Kindertageseinrichtungen und Schulen tätig und darüber hinaus ausschließlich auf den Verkauf an gewerbliche Kunden des Garten- und Landschaftsbau eingerichtet.

Ja, wir verkaufen FREIO-Naturspielraum-Produkte und Robinienstämme zum Selbsteinbau an gewerbliche Kunden.

Wir reparieren und setzen unsere Naturspielraum-Elemente in Ihrem Außengelände gern instand. Reparaturen an Fremdgeräten führen wir nicht durch.

Sicherheit

Kinder trainieren mit unseren Seilen aus Kunsthanf besser ihre motorischen Fähigkeiten. Aus pädagogischer Sicht verwenden wir keine Seile aus Metall, da sie nicht so gut schwingen.

Unsere Seile verfügen über ein Maximum an Haltbarkeit. Die Lebensdauer hängt auch von der Nutzungsintensität ab, die an einer Schule sicher größer ist als in einem Kindergarten.

Darüber hinaus müssen Seile mit Metallkern komplett ausgetauscht werden, sobald der Kunststoffmantel verschlissen und der Metallkern zu sehen ist. Freiliegende oder hervorstehende Drahtlitze bergen Verletzungsgefahren.

Wir verwenden über dem Boden kein geschliffenes Robinienholz, da dieses, nach unserer über 25-jährigen Erfahrung mit Robinienholz, viel mehr zu Splittern neigt als lediglich geschältes Holz, von dem sich der Splint in einem natürlichen Verwitterungsprozess ablöst. Dieses Holz wird dann nicht splittern, sondern schlimmstenfalls bröckelig – ohne jede Verletzungsgefahr. Die Haltbarkeit leidet nicht darunter. Unser Holz ist sowohl optisch als auch haptisch Teil des Naturspielraumes.

Robinienstämme werden wie gewachsen geschält, aber nicht entsplintet verarbeitet.  Nach Fertigstellung sind unsere Robinienstämme an zugänglichen Stellen „splitterarm“ ausgebildet: Schnittkanten, Astansätze und oberflächliche Schadstellen sind beigeschliffen. Ausnahme: „tragende“ Robinienstämme wie z. B. Pfosten sind im Einbaubereich entsplintet. Das Kernholz der Robinie erreicht, unbehandelt, je nach Durchmesser im Erdverbau Standzeiten von 25 bis 35 Jahren.

Die maximal naturbelassene Verwendung von Baumstämmen vermeidet CO²-Emissionen und den Verbrauch begrenzter natürlicher Ressourcen, die sonst unweigerlich bei jedem Bearbeitungsschritt entstehen.

Wir verwenden keine Pfostenschuhe aufgrund folgender Punkte:

  • Robinienholz ist lange haltbar: In unseren Spiellandschaften bestehen alle Hölzer im Erdverbau aus Robinie. Robinie ist das einzige in Europa wachsende Holz der Resistenzklasse 1 mit einer Haltbarkeit im Erdverbau von 25 bis 35 Jahren.
  • Möglichst wenig Abbruch- und Entsorgungskosten: Das Außengelände eines Kindergartens sollte nach ca. 20 Jahren mit möglichst wenig Abbruch- und Entsorgungskosten (siehe auch nächsten Punkt) dem erforderlichen pädagogischen Handeln und den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden können.
  • Der Umwelt zuliebe: Unsere Robinienhölzer im Erdverbau werden in Fundamente mit lokal erhältlichen Schotter statt in Pfostenschuhen mit Betonfundament eingebaut. Dies führt zu erheblich reduzierten CO²-Emissionen, die bei der Herstellung und dem Transport von Zement und Metall anfallen würden. Eine Beseitigung des Bauwerkes kann eines Tages, im Gegensatz zum Ausbau von Beton, fast ohne Entsorgungskosten und Umweltbelastung vorgenommen werden.
  • Konstruktiver Holzschutz: Zusätzlich sind unsere Hölzer dadurch geschützt, dass das Holz im Schottereinbau schnell abtrocknet. Viele Pfosten, z. B. bei Häusern, sind durch große Dachüberstände überdeckt – ein weiterer konstruktiver Holzschutz.
  • Ästhetik und Haptik von Naturmaterialien: Die Gestaltung von unseren Naturspielräumen erfolgt vor allem nach den Bedürfnissen der Kinder und gibt Antworten auf die Herausforderungen der aktuellen Pädagogik. Dazu gehört, Kindern (wieder) vielfältige Spiel- und Lernmöglichkeiten in der Natur zu ermöglichen. Wenn eben möglich, sollten dabei aus Gründen der Ästhetik und Haptik Naturmaterialien Verwendung finden.
  • Weniger Kosten: Schotterfundamente sparen Geld.
  • Keine Verletzungsgefahr: Im Gegensatz zu kantigen Metallbauteilen besteht bei runden Robinienstämmen keinerlei Verletzungsgefahr für die Kinder.

Nein, unsere Hölzer sind weder lasiert noch behandelt. Wir verzichten auf das Einbringen von Holzschutzmitteln und künstlichen Farben in den Naturspielraum. Die Haltbarkeit leidet nicht darunter. Unser Holz ist sowohl optisch als auch haptisch Teil des Naturspielraumes.

Unsere Mulden, Becken und Tröge sind mit Abflussöffnungen und Stopfen versehen. Dies ermöglicht ein einfaches Entleeren, sollte eine ausreichende Aufsicht von spielenden Kleinkindern einmal nicht möglich sein. Laut DGUV Information 202-022 müssen an Wasserspielanlagen Abflussmöglichkeiten geschaffen werden, damit sich nicht dauerhaft Wasseransammlungen bilden.

Für Robinienhölzer (Kernholz) wird die ungefähre Lebensdauer wie folgt eingeordnet: mit Erdkontakt ca. 25 Jahre, an der Luft über 50 Jahre.

Material

Bäume müssen ausreichend vital sein und einen gewissen Umfang (ca. 1,0 m) haben. Besonderheiten wie Zwieselwuchs, Verzweigung des Hauptstammes in zwei oder mehr gleich starke Äste sind zu berücksichtigen. Unsere Seilelemente können zum Beispiel nicht an Obstbäumen, Birken, Pappeln und Weiden befestigt werden, da diese vom Wuchs und Holz her weniger belastbar sind.

Die Bauart unserer Seilelemente ist TÜV-zertifiziert, alle anderen Spielplatzgeräte und -gestaltungen entsprechen natürlich den Vorgaben der Unfallkassen und der DIN EN 1176.

Wir entwerfen unsere Gestaltungen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere auf Grundlage der DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtungen und DGUV Regel 102-601 Branche Schule. Dabei findet auch DIN EN 1176 Anwendung. Diese europaweit geltende Normenreihe regelt (sicherheits-)technische Anforderungen an Spielplatzgeräte bzw. deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung.

Bläuepilze wie Schimmelpilze bauen keine Zellwände und keine Holzsubstanz ab und verursachen deshalb keine Festigkeitsverluste des Holzes.

Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um den Braunen Splintholzkäfer. Der Käfer ist einer der wichtigsten Holzschädlinge, allerdings nur an nährstoffreichem Holz (Stärke). Er geht nur an den Splint, niemals an den Kern von Laubhölzern. Rotbuchen und Nadelhölzer werden gemieden. Der Befall von Seilpfosten aus Robinie ist unkritisch. Da nur der Splint befallen wird, ergibt sich keine Auswirkung auf die Standfestigkeit. Lediglich die Oberflächen sind zu beobachten und ggfs. zu schleifen, um diese splitterarm zu halten.

Eine Schwarzfärbung wird gewöhnlich von Schimmel- oder Bläuepilzen verursacht. Auf den von uns unbehandelten Hölzern ist dies bei den aktuellen Witterungsbedingungen ein übliches, aber vorübergehendes Vorkommen. Schimmelpilze wachsen auf feuchtem Holz und ernähren sich von den zucker- und stärkehaltigen Holzinhaltsstoffen auf der Holzoberfläche. Trocknet die Holzoberfläche ab, stellt der Pilz sein Wachstum ein und der Pilzrasen fällt in sich zusammen und kann abgebürstet werden bzw. wird mittelfristig von der Witterung abgetragen. Bläuepilze wie Schimmelpilze bauen keine Zellwände und keine Holzsubstanz ab und verursachen deshalb keine Festigkeitsverluste des Holzes.

In Kindertageseinrichtungen dürfen Wasserflächen für unter 3-jährige Kinder nicht zugänglich sein, da diese bereits in sehr kleinen und flachen Wasseransammlungen ertrinken können. Dafür verantwortlich ist der sogenannte Stimmritzenkrampf, ein Schutzreflex, der verhindern soll, dass Wasser in die Lunge eindringt. Dieser Reflex wird aktiviert, wenn ein Kleinkind beispielsweise mit dem Gesicht in eine Wasseransammlung fällt. Es hört dann auf zu atmen.

Grundsätzlich gilt, dass auf dem Außengelände einer Kindertageseinrichtung für Kinder die Möglichkeit bestehen sollte, mit Wasser und Sand spielen und experimentieren zu können. Beide Elemente bieten vielfältige (Sinnes-)Erfahrungen und Variationsmöglichkeiten und üben – vor allem in Kombination – eine große Faszination auf die Kinder aus.

Bei Kindern unter 3 Jahren gilt es zwischen ständigen und temporären Wasseransammlungen zu unterscheiden. Ständige Wasserquellen, wie z. B. ein Teich, ein Bach oder ein Kneippbecken, sind sicher abzuschirmen. Temporäre Wasserquellen wie das Planschen in Planschbecken, das Spielen an Pfützen oder an kleineren spielerischen Bachläufen muss ständig intensiv beaufsichtigt werden, da für Kleinkinder schon bei niedrigen Wasserständen Ertrinkungsgefahr bestehen kann. Das Außengelände ist vor dem Betreten durch die Kinder einer Sichtprüfung (z. B. durch das pädagogische Personal) zu unterziehen, um festzustellen, ob sich dort temporäre Wasseransammlungen wie Pfützen z. B. nach einem Regen gebildet haben. Verschlossene Abflussmöglichkeiten sind zu öffnen!

An Schulen ist bei der Beurteilung des erforderlichen Untergrundes die mögliche nicht bestimmungsgemäße Nutzung zu berücksichtigen.

Wartung und Pflege

Abspanungen/Trockenrisse sind in der Regel unkritisch. DIN EN 1176 formuliert in Bbl 1: “Witterungsbedingte Trockenrisse in Holzbauteilen sind keine gefährlichen Öffnungen im Sinne der Norm, da das Hängenbleiben von Fingern durch die Form des Risses (sich nach innen verjüngend) nahezu ausgeschlossen ist.“ Sollten die Kanten der Trockenrisse doch einmal scharf sein, dann sind diese leicht mit grobem Schmirgelpapier zu brechen. Wer möchte, kann Abspanungen mit Schrauben fixieren.

Nein, die Standfestigkeit und Sicherheit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn sich mit der Zeit (3-5 Jahre) das Splintholz (2-8 mm) der Robinie vom Kernholz löst, bröckelt es, ohne splittrig zu werden. Von vornherein entsplintete und geschliffene Robinienstämme neigen dagegen wesentlich eher zur Splitterbildung. Sollte eine Probe mit der flachen Hand ergeben, dass Splitter in der Haut hängen bleiben, können solche Stellen leicht mit grobem Schmirgelpapier splitterarm gemacht werden.

Die natürliche Verwitterung der Hölzer ist wichtiger Bestandteil des Naturspielraums. So entstehen dringend benötigte Lebensräume für Kleinstlebewesen und Insekten.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Mykologie gibt es keine kontaktgiftigen Pilze. Hinsichtlich des Umganges mit vorkommenden Fruchtkörpern haben wir nach einer konkreten Anfrage einen Pilzsachverständigen hinzugezogen. Dieser verdeutlicht die Thematik dahingehend, dass es maßgeblich nur darum gehen kann, den Umgang mit Fruchtkörpern zu erlernen. Wir empfehlen die Fruchtkörper dort, wo diese für die Krippenkinder erreichbar sind, regelmäßig abzusammeln. Dies ist immer einer Behandlung mit Fungiziden vorzuziehen. Erkennbare Schimmelbildung (ohne Fruchtkörper) kann vernachlässigt werden, da bei Kontakt mit diesem keine Gesundheitsgefährdung besteht.

Weiden können nur von Dezember bis Ende Februar geerntet werden und sollten bis Ende März gepflanzt werden.

Wir würden einen natürlichen Abrieb mit Sand empfehlen. Der Sand schmirgelt die Oberfläche rau. Sie könnten z. B. Sand auf die Flächen neben/um die betreffenden Hölzer legen, damit die Kinder es automatisch unter/mit ihren Füßen auftragen. Alternativ könnten Sie die Hölzer mit einem Hochdruckreiniger reinigen und dann mit Sand abschmirgeln.

FREIO-Seillandschaften werden ausschließlich von uns gewartet und repariert, da hierzu ein bestimmtes Fachwissen erforderlich ist. Die Durchführung dieser Wartung beinhaltet auch die jährlich erforderliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176.

Da Ihr gesamtes Außengelände einschließlich Einfriedungen der Pflicht einer jährlichen Hauptinspektion unterliegt, sollte diese von einem unabhängigen Prüfer durchgeführt werden.